(back to main list) #Bundestag 18-15 ######(Keywords ranked by tf-idf-statistic)
rank | term | ft | tfidf | tf | idf |
---|---|---|---|---|---|
1 | BAföG | 71 | 0.19695 | 0.10992 | 1.79176 |
2 | Insolvenzverfahren | 13 | 0.18935 | 0.06551 | 2.89037 |
3 | Insolvenzrecht | 10 | 0.18271 | 0.06321 | 2.89037 |
4 | Konzerninsolvenzen | 8 | 0.17828 | 0.06168 | 2.89037 |
5 | Koordinationsverfahren | 5 | 0.17164 | 0.05938 | 2.89037 |
6 | Unrechtsvereinbarung | 5 | 0.17164 | 0.05938 | 2.89037 |
7 | Unternehmensgruppe | 5 | 0.17164 | 0.05938 | 2.89037 |
8 | Vollzuschuss | 5 | 0.17164 | 0.05938 | 2.89037 |
9 | Algorithmen | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
10 | Bestimmtheitsgebot | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
11 | Bundestagsabgeordneter | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
12 | digitalisierten | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
13 | Einschnitt | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
14 | Geförderten | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
15 | Gruppengerichtsstand | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
16 | Individuum | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
17 | Insolvenzgerichte | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
18 | Insolvenzordnung | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
19 | Verwalter | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
20 | Weiterentwicklungen | 4 | 0.16943 | 0.05862 | 2.89037 |
###BAföG
- nahmen müssen wir dann diskutieren . Das BAföG muss aber auch die Veränderungen im Leben
- tin! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema BAföG zeigt wie so viele andere Themen – Vorrat
- ag schnell über Weiterentwicklungen beim BAföG verständigen. Das muss unser parteiübergr
- Anmerkung zum Schluss. Natürlich ist das BAföG eine Aufgabe von Bund und Ländern, die be
- Schülern und Studierenden ankommt . Das BAföG kostet Geld, aber es zahlt sich aus: sozi
- sstand begründet und müssen deshalb die Insolvenzverfahren bei unterschiedlichen Gerichten geführt
- erkostenversicherung sicherstellt, dass Insolvenzverfahren gerade in den kritischen Fällen, also Fä
- er in der Praxis Sinn, die verschiedenen Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns an einem Gericht
- he gilt für die Insolvenzgerichte. Jedes Insolvenzverfahren wird isoliert abgewickelt – ohne Abstimm
- ribert Hirte (A) weise ein einheitliches Insolvenzverfahren in Köln. Das knüpft natürlich an die Beme
- echt: Hier gibt es im Schnittbereich zum Insolvenzrecht reihenweise Unklarheiten , die wie Blei a
- n. Heute – das heißt mit dem bestehenden Insolvenzrecht – geht der Gesamtkonzern als Einheit und
- lick. Er hat deutlich gemacht, dass beim Insolvenzrecht heute Möglichkeiten eröffnet werden, an d
- e Wirtschaftswelt hat sich geändert, das Insolvenzrecht hingegen hinkt noch hinterher. Wir versuc
- Weder das europäische noch das deutsche Insolvenzrecht enthält bisher Regelungen dafür, wie die
- o wichtiger, als es gerade im Rahmen von Konzerninsolvenzen oftmals um eine Vielzahl von (D) Arbeitsp
- mbH & Co. KG eine vernünftige Rolle bei Konzerninsolvenzen zu geben. Auf die öffentliche Anhörung un
- f zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sollen unter anderem die Betrachtung des
- tz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ klingt sperrig und lässt auf den ersten
- es zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Drucksache 18/407 . . . . . . . . . . .
- der Verwalter an die Vorschläge aus dem Koordinationsverfahren . Daher ist es richtig, das Gesetz einfac
- die Möglichkeit eröffnet, ein besonderes Koordinationsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren ist weitge
- folgende Vorteile auf sich vereint: Das Koordinationsverfahren ist funktionaler, es ist weniger missbra
- Koordination durch ein besonderes neues Koordinationsverfahren schaffen, also einen Masterplan. Zusamme
- nach dem vorliegenden Gesetzentwurf das Koordinationsverfahren eingeführt werden, das als wesentliches K
- r Gesetzentwurf setzt eine ganz konkrete Unrechtsvereinbarung voraus: Der Vorteil muss für eine Gegenl
- en zu genügen. Zentral ist die Frage der Unrechtsvereinbarung, das synallagmatische Verhältnis zwischen
- all kann sein Handeln trotzdem auf einer Unrechtsvereinbarung beruhen. Ein Merkmal ist der Vorteil. Un
- ) kann aber im Einzelfall auch auf einer Unrechtsvereinbarung beruhen. Interessenvertretung ist unser
- lten eine Vereinbarung finden, über der „Unrechtsvereinbarung “ steht nach dem Motto: Du machst das, un
- a über die angehörigen Unternehmen einer Unternehmensgruppe, kann in Itzehoe , Garmisch-Partenkirchen
- h das ganze Insolvenzverfahren über eine Unternehmensgruppe einheitlich abzuwickeln. Handeln ist dah
- hmen pro Jahr von einer Insolvenz ihrer Unternehmensgruppe betroffen sind. Diesem Defizit wollen wi
- inzelnen insolventen Gesellschaften der Unternehmensgruppe mehrere Gerichte zuständig sein können,
- rische Mitbestimmung dem Vorliegen einer Unternehmensgruppe Rechnung. Stiefmütterlich behandelt wird
###Vollzuschuss
- Forderung nach einem rückzahlungsfreien Vollzuschuss für alle BAföG-Empfänger. Und wer soll da
- r wollen, dass das BAföG wieder in einen Vollzuschuss umgewandelt wird, damit sich junge Mensc
- BAföG zu streichen. Stattdessen soll ein Vollzuschuss ausgezahlt werden. Als ehemalige BAföG-Em
- se Leistung ohnehin als darlehensfreien Vollzuschuss. Weiterhin fordern Sie in Ihrem Antrag, d
- tens 10 Prozent, dem rückzahlungsfreien Vollzuschuss oder der elternabhängigen Förderung. Das
###Algorithmen
- ssen auf deutsche Forschung und deutsche Algorithmen setzen. Nicht zuletzt ist es so: Wenn Sie
- st sehr erfolgreich . Sie hat eine Menge Algorithmen entwickelt, um große Datenbestände – Big
- n verhandeln, werden andere Länder ihre Algorithmen und Trojaner nicht einmotten. Mit diesen
- zu verschlüsseln, brauchen (D) wir mehr Algorithmen, für die andere Dienste oder Länder kein
- en. Toll, wie es Ihnen gelungen ist, dem Bestimmtheitsgebot hier zu entsprechen! (B) Und weil da
- ränken und darüber hinaus auch noch dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes gerade bei Strafnormen
- die Schwierigkeiten in Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot ein Stück weit ausgleichen könnte. Der a
- und geht wirklich auf krasse Weise am Bestimmtheitsgebot vorbei (C) . Das haben wir auch der Anhör
- ch stellen –, ist doch: Was verdient ein Bundestagsabgeordneter, was verdient eine Bundestagsabgeordnete
- dass wir immer selbst festlegen, was ein Bundestagsabgeordneter und damit wir selbst verdienen, häufig m
- r jeder, der hier sitzt, wurde nicht als Bundestagsabgeordneter geboren und bezog nicht von Anfang an ein
- ublich!) Wie kann man denn als gewählter Bundestagsabgeordneter eine solche Haltung unterstützen? Das ka
- schutz, der (B) den Erfordernissen einer digitalisierten Welt gerecht wird. Dazu gehört zum einen,
- kann es gelingen, die Demokratie in der digitalisierten Welt nicht bloß zu verteidigen, sondern s
- ch nicht in einer veränderten, in einer digitalisierten Welt. Das gilt insbesondere mit Blick auf
- müssen darauf achten, dass sich in einer digitalisierten Welt ein Ideal nicht durchsetzt: „Je ber
###Einschnitt
- ffen . Ich finde schon, dass ein solcher Einschnitt durchaus gewürdigt werden sollte. Wir wer
- iffen wurde. Wo es aber einen richtigen Einschnitt geben wird, wo es richtig weh tun wird –
- rden diesen Einschnitt vornehmen; denn er ist richtig. (Beifall
- absenken . Das ist zugegebenermaßen kein Einschnitt, angesichts dessen man sagen kann, dass
###Geförderten
- G ausgegeben als noch 2010. Die Zahl der Geförderten betrug 2012 im Jahresdurchschnitt 630 00
- echtigt seien, rechnen Sie die Quote der Geförderten herunter und schmälern damit den Erfolg d
- ichtige Regelung, weil sie den Kreis der Geförderten erweitert und auf der anderen Seite dazu
- gebe zu, Frau Gohlke, dass die Quote der Geförderten stagniert. Indem Sie aber so tun, als ob
- stellen, die Möglichkeit eröffnet, einen Gruppengerichtsstand zu begründen. An diesem Gruppengerichtsst
- icht ausgeräumt werden können. Wird kein Gruppengerichtsstand begründet und müssen deshalb die Insolve
- praktikabel. Die Voraussetzungen für den Gruppengerichtsstand stellen für mich einen praxistauglichen A
###Individuum
- Demokratie. Bei den einen geht es um das Individuum als Wirtschaftsobjekt, als Marktteilnehm
- dienste , nämlich die Kontrolle über das Individuum. Deswegen ist diese Agglomeration auch so
- mer; bei den anderen geht es um das Individuum als Staatsbürger und als potenzieller Ge
- isationen und Wirtschaftsunternehmen zum Individuum . Denn viele Daten, die die Nachrichtendi
- zeln verwerten. Das Gleiche gilt für die Insolvenzgerichte. Jedes Insolvenzverfahren wird isoliert
- divergierende örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, wie gerade gehört; zweitens die Tatsache
- inden. Die Praxis – dazu zählen auch die Insolvenzgerichte – hat hier im Wege von Auslegung und Vere
- der Abstimmungsbedarf auf der Ebene der Insolvenzgerichte vollständig entfällt. Das Gericht erhält
- nsolvenzrechts auf, insbesondere auf § 1 Insolvenzordnung, und konkretisiert diese Zielbestimmungen
- rdnung die Vorgängerin unserer heutigen Insolvenzordnung geschaffen wurde. Das ist wenig überzeuge
- tandregelung, wie wir sie kennen, in § 3 Insolvenzordnung tritt nun die Möglichkeit eines Gruppeng
- allgemeine Haftungsnorm des § 60 Abs. 1 Insolvenzordnung entsteht ja quasi eine faktische Bindung
###Verwalter
- teht ja quasi eine faktische Bindung der Verwalter an die Vorschläge aus dem Koordinationsve
- ußerdem wird geregelt, dass ein einziger Verwalter (B) verantwortlich für einen abgestimmten
- rdings schon bisher oft ein und derselbe Verwalter für die unterschiedlichen Verfahren einge
- mmer – kostenintensiv – unterschiedliche Verwalter bestellt werden müssen. Soweit das gleic
- äge anheben. Wir müssen zu strukturellen Weiterentwicklungen beim BAföG kommen. (Kai Gehring [BÜNDNIS
- führt hat. Alle bedeutenden Reformen und Weiterentwicklungen des BAföG wurden von Regierungen auf den
- rdneten der CDU/CSU) Insofern können die Weiterentwicklungen unter der CDU/CSU-geführten Bundesregieru
- n wir uns hier im Bundestag schnell über Weiterentwicklungen beim BAföG verständigen. Das muss unser p