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(back to main list) #Bundestag 18-15 ######(Keywords ranked by tf-idf-statistic)

rank term ft tfidf tf idf
1 BAföG 71 0.19695 0.10992 1.79176
2 Insolvenzverfahren 13 0.18935 0.06551 2.89037
3 Insolvenzrecht 10 0.18271 0.06321 2.89037
4 Konzerninsolvenzen 8 0.17828 0.06168 2.89037
5 Koordinationsverfahren 5 0.17164 0.05938 2.89037
6 Unrechtsvereinbarung 5 0.17164 0.05938 2.89037
7 Unternehmensgruppe 5 0.17164 0.05938 2.89037
8 Vollzuschuss 5 0.17164 0.05938 2.89037
9 Algorithmen 4 0.16943 0.05862 2.89037
10 Bestimmtheitsgebot 4 0.16943 0.05862 2.89037
11 Bundestagsabgeordneter 4 0.16943 0.05862 2.89037
12 digitalisierten 4 0.16943 0.05862 2.89037
13 Einschnitt 4 0.16943 0.05862 2.89037
14 Geförderten 4 0.16943 0.05862 2.89037
15 Gruppengerichtsstand 4 0.16943 0.05862 2.89037
16 Individuum 4 0.16943 0.05862 2.89037
17 Insolvenzgerichte 4 0.16943 0.05862 2.89037
18 Insolvenzordnung 4 0.16943 0.05862 2.89037
19 Verwalter 4 0.16943 0.05862 2.89037
20 Weiterentwicklungen 4 0.16943 0.05862 2.89037

###BAföG

  • nahmen müssen wir dann diskutieren . Das BAföG muss aber auch die Veränderungen im Leben
  • tin! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema BAföG zeigt wie so viele andere Themen – Vorrat
  • ag schnell über Weiterentwicklungen beim BAföG verständigen. Das muss unser parteiübergr
  • Anmerkung zum Schluss. Natürlich ist das BAföG eine Aufgabe von Bund und Ländern, die be
  • Schülern und Studierenden ankommt . Das BAföG kostet Geld, aber es zahlt sich aus: sozi

###Insolvenzverfahren

  • sstand begründet und müssen deshalb die Insolvenzverfahren bei unterschiedlichen Gerichten geführt
  • erkostenversicherung sicherstellt, dass Insolvenzverfahren gerade in den kritischen Fällen, also Fä
  • er in der Praxis Sinn, die verschiedenen Insolvenzverfahren innerhalb eines Konzerns an einem Gericht
  • he gilt für die Insolvenzgerichte. Jedes Insolvenzverfahren wird isoliert abgewickelt – ohne Abstimm
  • ribert Hirte (A) weise ein einheitliches Insolvenzverfahren in Köln. Das knüpft natürlich an die Beme

###Insolvenzrecht

  • echt: Hier gibt es im Schnittbereich zum Insolvenzrecht reihenweise Unklarheiten , die wie Blei a
  • n. Heute – das heißt mit dem bestehenden Insolvenzrecht – geht der Gesamtkonzern als Einheit und
  • lick. Er hat deutlich gemacht, dass beim Insolvenzrecht heute Möglichkeiten eröffnet werden, an d
  • e Wirtschaftswelt hat sich geändert, das Insolvenzrecht hingegen hinkt noch hinterher. Wir versuc
  • Weder das europäische noch das deutsche Insolvenzrecht enthält bisher Regelungen dafür, wie die

###Konzerninsolvenzen

  • o wichtiger, als es gerade im Rahmen von Konzerninsolvenzen oftmals um eine Vielzahl von (D) Arbeitsp
  • mbH & Co. KG eine vernünftige Rolle bei Konzerninsolvenzen zu geben. Auf die öffentliche Anhörung un
  • f zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen sollen unter anderem die Betrachtung des
  • tz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen“ klingt sperrig und lässt auf den ersten
  • es zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Drucksache 18/407 . . . . . . . . . . .

###Koordinationsverfahren

  • der Verwalter an die Vorschläge aus dem Koordinationsverfahren . Daher ist es richtig, das Gesetz einfac
  • die Möglichkeit eröffnet, ein besonderes Koordinationsverfahren einzuleiten. Dieses Verfahren ist weitge
  • folgende Vorteile auf sich vereint: Das Koordinationsverfahren ist funktionaler, es ist weniger missbra
  • Koordination durch ein besonderes neues Koordinationsverfahren schaffen, also einen Masterplan. Zusamme
  • nach dem vorliegenden Gesetzentwurf das Koordinationsverfahren eingeführt werden, das als wesentliches K

###Unrechtsvereinbarung

  • r Gesetzentwurf setzt eine ganz konkrete Unrechtsvereinbarung voraus: Der Vorteil muss für eine Gegenl
  • en zu genügen. Zentral ist die Frage der Unrechtsvereinbarung, das synallagmatische Verhältnis zwischen
  • all kann sein Handeln trotzdem auf einer Unrechtsvereinbarung beruhen. Ein Merkmal ist der Vorteil. Un
  • ) kann aber im Einzelfall auch auf einer Unrechtsvereinbarung beruhen. Interessenvertretung ist unser
  • lten eine Vereinbarung finden, über der „Unrechtsvereinbarung “ steht nach dem Motto: Du machst das, un

###Unternehmensgruppe

  • a über die angehörigen Unternehmen einer Unternehmensgruppe, kann in Itzehoe , Garmisch-Partenkirchen
  • h das ganze Insolvenzverfahren über eine Unternehmensgruppe einheitlich abzuwickeln. Handeln ist dah
  • hmen pro Jahr von einer Insolvenz ihrer Unternehmensgruppe betroffen sind. Diesem Defizit wollen wi
  • inzelnen insolventen Gesellschaften der Unternehmensgruppe mehrere Gerichte zuständig sein können,
  • rische Mitbestimmung dem Vorliegen einer Unternehmensgruppe Rechnung. Stiefmütterlich behandelt wird

###Vollzuschuss

  • Forderung nach einem rückzahlungsfreien Vollzuschuss für alle BAföG-Empfänger. Und wer soll da
  • r wollen, dass das BAföG wieder in einen Vollzuschuss umgewandelt wird, damit sich junge Mensc
  • BAföG zu streichen. Stattdessen soll ein Vollzuschuss ausgezahlt werden. Als ehemalige BAföG-Em
  • se Leistung ohnehin als darlehensfreien Vollzuschuss. Weiterhin fordern Sie in Ihrem Antrag, d
  • tens 10 Prozent, dem rückzahlungsfreien Vollzuschuss oder der elternabhängigen Förderung. Das

###Algorithmen

  • ssen auf deutsche Forschung und deutsche Algorithmen setzen. Nicht zuletzt ist es so: Wenn Sie
  • st sehr erfolgreich . Sie hat eine Menge Algorithmen entwickelt, um große Datenbestände – Big
  • n verhandeln, werden andere Länder ihre Algorithmen und Trojaner nicht einmotten. Mit diesen
  • zu verschlüsseln, brauchen (D) wir mehr Algorithmen, für die andere Dienste oder Länder kein

###Bestimmtheitsgebot

  • en. Toll, wie es Ihnen gelungen ist, dem Bestimmtheitsgebot hier zu entsprechen! (B) Und weil da
  • ränken und darüber hinaus auch noch dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes gerade bei Strafnormen
  • die Schwierigkeiten in Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot ein Stück weit ausgleichen könnte. Der a
  • und geht wirklich auf krasse Weise am Bestimmtheitsgebot vorbei (C) . Das haben wir auch der Anhör

###Bundestagsabgeordneter

  • ch stellen –, ist doch: Was verdient ein Bundestagsabgeordneter, was verdient eine Bundestagsabgeordnete
  • dass wir immer selbst festlegen, was ein Bundestagsabgeordneter und damit wir selbst verdienen, häufig m
  • r jeder, der hier sitzt, wurde nicht als Bundestagsabgeordneter geboren und bezog nicht von Anfang an ein
  • ublich!) Wie kann man denn als gewählter Bundestagsabgeordneter eine solche Haltung unterstützen? Das ka

###digitalisierten

  • schutz, der (B) den Erfordernissen einer digitalisierten Welt gerecht wird. Dazu gehört zum einen,
  • kann es gelingen, die Demokratie in der digitalisierten Welt nicht bloß zu verteidigen, sondern s
  • ch nicht in einer veränderten, in einer digitalisierten Welt. Das gilt insbesondere mit Blick auf
  • müssen darauf achten, dass sich in einer digitalisierten Welt ein Ideal nicht durchsetzt: „Je ber

###Einschnitt

  • ffen . Ich finde schon, dass ein solcher Einschnitt durchaus gewürdigt werden sollte. Wir wer
  • iffen wurde. Wo es aber einen richtigen Einschnitt geben wird, wo es richtig weh tun wird –
  • rden diesen Einschnitt vornehmen; denn er ist richtig. (Beifall
  • absenken . Das ist zugegebenermaßen kein Einschnitt, angesichts dessen man sagen kann, dass

###Geförderten

  • G ausgegeben als noch 2010. Die Zahl der Geförderten betrug 2012 im Jahresdurchschnitt 630 00
  • echtigt seien, rechnen Sie die Quote der Geförderten herunter und schmälern damit den Erfolg d
  • ichtige Regelung, weil sie den Kreis der Geförderten erweitert und auf der anderen Seite dazu
  • gebe zu, Frau Gohlke, dass die Quote der Geförderten stagniert. Indem Sie aber so tun, als ob

###Gruppengerichtsstand

  • stellen, die Möglichkeit eröffnet, einen Gruppengerichtsstand zu begründen. An diesem Gruppengerichtsst
  • icht ausgeräumt werden können. Wird kein Gruppengerichtsstand begründet und müssen deshalb die Insolve
  • praktikabel. Die Voraussetzungen für den Gruppengerichtsstand stellen für mich einen praxistauglichen A

###Individuum

  • Demokratie. Bei den einen geht es um das Individuum als Wirtschaftsobjekt, als Marktteilnehm
  • dienste , nämlich die Kontrolle über das Individuum. Deswegen ist diese Agglomeration auch so
  • mer; bei den anderen geht es um das Individuum als Staatsbürger und als potenzieller Ge
  • isationen und Wirtschaftsunternehmen zum Individuum . Denn viele Daten, die die Nachrichtendi

###Insolvenzgerichte

  • zeln verwerten. Das Gleiche gilt für die Insolvenzgerichte. Jedes Insolvenzverfahren wird isoliert
  • divergierende örtliche Zuständigkeit der Insolvenzgerichte, wie gerade gehört; zweitens die Tatsache
  • inden. Die Praxis – dazu zählen auch die Insolvenzgerichte – hat hier im Wege von Auslegung und Vere
  • der Abstimmungsbedarf auf der Ebene der Insolvenzgerichte vollständig entfällt. Das Gericht erhält

###Insolvenzordnung

  • nsolvenzrechts auf, insbesondere auf § 1 Insolvenzordnung, und konkretisiert diese Zielbestimmungen
  • rdnung die Vorgängerin unserer heutigen Insolvenzordnung geschaffen wurde. Das ist wenig überzeuge
  • tandregelung, wie wir sie kennen, in § 3 Insolvenzordnung tritt nun die Möglichkeit eines Gruppeng
  • allgemeine Haftungsnorm des § 60 Abs. 1 Insolvenzordnung entsteht ja quasi eine faktische Bindung

###Verwalter

  • teht ja quasi eine faktische Bindung der Verwalter an die Vorschläge aus dem Koordinationsve
  • ußerdem wird geregelt, dass ein einziger Verwalter (B) verantwortlich für einen abgestimmten
  • rdings schon bisher oft ein und derselbe Verwalter für die unterschiedlichen Verfahren einge
  • mmer – kostenintensiv – unterschiedliche Verwalter bestellt werden müssen. Soweit das gleic

###Weiterentwicklungen

  • äge anheben. Wir müssen zu strukturellen Weiterentwicklungen beim BAföG kommen. (Kai Gehring [BÜNDNIS
  • führt hat. Alle bedeutenden Reformen und Weiterentwicklungen des BAföG wurden von Regierungen auf den
  • rdneten der CDU/CSU) Insofern können die Weiterentwicklungen unter der CDU/CSU-geführten Bundesregieru
  • n wir uns hier im Bundestag schnell über Weiterentwicklungen beim BAföG verständigen. Das muss unser p